Bis zu 85% der Frauen 40+ berichten über Scheidentrockenheit und Juckreiz, und von diesen bis zu 60% über Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Obwohl also viele Frauen davon betroffen sind, werden nur wenige behandelt. Das hat verschiedene Gründe: Viele Frauen wissen nicht, dass genitale Beschwerden mit den Wechseljahren im Zusammenhang stehen können. Viele trauen sich auch nicht, von sich aus das Thema in der gynäkologischen Sprechstunde anzusprechen. Auf ärztlicher Seite geht das Thema oft «unter», weil in der begrenzten Konsultationszeit schon viele andere Themen «abgearbeitet» werden müssen. Dabei sind die Diagnostik und Therapie so einfach! Für die Diagnostik braucht es nur die Symptomerfassung durch Fragenstellen, die gynäkologische Untersuchung und ggf. einen vaginalen Abstrich zum Ausschluss anderer Ursachen. Therapeutisch stehen neben freiverkäuflichen hormonfreien Vaginalpräparaten (Gel, Creme) verschiedene vaginale Hormonpräparate, ggf. die «Ganzkörper»-Hormonersatztherapie (HRT) und der Vaginallaser zur Verfügung. Bei den vaginalen Hormonpräparaten werden Östrogene und vaginales Dehydroepiandrosteron (DHEA) unterschieden. Letzteres ist das Vorläuferhormon der männlichen Hormone. Es gibt verschiedenen vaginale Applikationsformen (Zäpfchen, Creme, Ring, Tablette, Gel) und Dosierungen. Die vaginalen Östrogene (Ausnahme: Ring) werden in den ersten 1-2/3 Wochen täglich, dann meistens 2-3/Woche appliziert. Im Gegensatz dazu, wird vaginales DHEA immer täglich angewandt. Bei Frauen nach Brustkrebs ist offiziell eine vaginale Hormontherapie verboten. Die Leitlinien «erlauben» aber nach Versagen nicht-hormoneller Therapien die Gabe von ganz niedrig-dosiertem Östrogen. Auch vaginales DHEA ist in der EU und Schweiz bei Frauen mit Brustkrebs kontraindiziert, nicht aber in den USA und Kanada! In den USA wird es sogar von der Onkologischen Gesellschaft zur Therapie von vaginalen Beschwerden unter Aromatasehemmern empfohlen. In der Packungsbeilage der vaginalen Hormonpräparate werden die gleichen Nebenwirkungen und Risiken wie für die «Ganzkörper»-HRT aufgelistet, was regelmässig zu Irritationen auf Arzt- und Patientinnenseite führt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Nach den Leitlinien der Behörden müssen z.B. in der Kategorie "Unerwünschte Ereignisse" in der Packungsbeilage alle unerwünschten Ereignisse aufgeführt werden, die in Studien zu einem bestimmten Hormon jemals beobachtet wurden und die möglicherweise in einem Zusammenhang mit dem Arzneimittel stehen (auch wenn es sich dabei um eine subjektive Zuordnung handelt). Außerdem sind in einigen Ländern die Historie einer Produktklasse und die «Gleichberechtigung» wichtig. Wenn zum Beispiel ein vaginales Östrogenprodukt (in viel höherer und möglicherweise «Ganzkörper» wirksamer Dosis) vor 30 Jahren zugelassen wurde und eine bestimmte Nebenwirkung gemeldet und in die Packungsbeilage aufgenommen wurde, dann muss ein neues vaginales Östrogenprodukt (in viel niedrigerer Dosis) dieselben
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